Basierend auf
- der 28. Corona Verordnung des Landes
- Leitplanken des DOSB
- Empfehlungen für Trainer des DOSB
- Sportartspezifischer Konzepte der Spitzenverbände
Die folgenden Vorgaben sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können einzelne Personen oder auch Mannschaften vom Verein für den Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Alle Änderungen im Training sind mit dem Vorstand oder dem Abteilungsleiter abzusprechen.
Bei Unklarheiten bitte immer nachfragen!
Grundsätzlich gilt:
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung nur genesene oder geimpfte Personen teilnehmen.
Es gilt 2G. Bei Erreichen der entsprechenden Hospitalisierungsrate, die das Land vorgibt, gilt 2G Plus, d.h. auch Genesene oder Geimpfte müssen einen zusätzlichen Testnachweis erbringen um am Sport teilzunehmen. Ausgenommen sind Personen bis einschließlich 11 Jahren. Jugendliche bis 17 dürfen mit einem aktuellen, medizinisch anerkannten Selbsttest am Sport teilnehmen.
Die Tests bei 2G Plus sind ggf. in anerkannten Testzentren durchzuführen. Die Bescheinigung muss beim Training vorgelegt werden. Sie muss tagesaktuell sein.
Der Verein finanziert keine Tests.